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Aktuelles

Das Schwimmbad für die Öffentlichkeit öffnet bereits am Montag! Neu ist der 90-Minuten-Eintritt.

Das städtische Schwimmbad in Cheb öffnet am Montag, den 23. August 2021, für die Öffentlichkeit im Probebetrieb. Der Probebetrieb des Schwimmbads läuft bis Sonntag, den 5. September 2021. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 10 bis 20 Uhr (ausgenommen am 1. September von 17:00 bis 18:30 Uhr und am 3. September von 16:00 bis 18:00 Uhr, wenn das Schwimmbad für die Öffentlichkeit geschlossen ist). Die aktuelle Öffnungszeit für die Öffentlichkeit finden Sie in unserem Reservierungssystem (hierDie Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit nach der Testphase werden spätestens am 3. September nach Abschluss der Reservierungen durch Schulen und Sportvereine bekannt gegeben. Die Eintrittspreise für das Schwimmbad finden Sie auf der unten stehenden Grafik. Neu ist die Eintrittszeit von 90 Minuten anstelle der bisherigen 60 Minuten.

ANTIPANDEMISCHE MASSNAHMEN UND EINREISEBEDINGUNGEN:
Bedingungen für den Eintritt ins Schwimmbad (anti-epidemische Maßnahmen):

Aktualisiert am 18. August 2021

  • Besucher zeigen keine klinischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung
  • Besucher sind verpflichtet zu wahren Abstände mindestens 2 Meter , es sei denn, es handelt sich um Personen aus demselben Haushalt. Andernfalls muss eine Atemschutzmaske verwendet werden, die den derzeit geltenden Anforderungen des Gesundheitsministeriums entspricht
  • Besucher, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren, weisen nach, dass sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Person absolvierte spätestens vor 72 Stunden POC-Test auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Virusantigen mit negativem Ergebnis
    • Person absolvierte nicht älter als 7 Tage RT-PCR-Test bei Abwesenheit des SARS-CoV-2-Virus mit negativem Ergebnis, oder
    • Person wurde geimpft gegen die Krankheit Covid-19 und legt die nationale Bescheinigung über die durchgeführte Impfung vor, die nachweist, dass die Impfung
      • vom Zeitpunkt der Verabreichung der zweiten Dosis des Impfstoffs bei einem zweistufigen Schema mindestens 14 Tage
      • von der Verabreichung einer Impfstoffdosis bei einem Einzeldosisschema mindestens 14 Tage
    • Person hatte sie eine laborbestätigte COVID-19-Erkrankung, die Isolationszeit gemäß der geltenden Sonderverordnung des Gesundheitsministeriums ist abgelaufen, und seit dem ersten positiven POC-Antigentest auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Antigens oder einem RT-PCR-Test auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Virus es sind nicht mehr als 180 Tage vergangen, oder
    • Eine Person am Empfang (vor Ort) führt einen Selbsttest zum Nachweis von SARS-CoV-2-Antigenen, der für die Selbstanwendung bestimmt oder vom Gesundheitsministerium zur Anwendung durch Laien zugelassen ist, mit negativem Ergebnis durch. Tests können an der Rezeption gekauft werden